Beratungspflichtige Produkte ab 2025
Information zu Produkten für die Schädlingsbekämpfung im Haus oder häuslichen Umfeld
Sie haben einen Schädlingsbefall festgestellt und suchen nach wirksamen Lösungen, den Befall selbstständig zu bekämpfen? In unserem breiten Produktsortiment zur effektiven Bekämpfung und nachhaltigen Kontrolle von Ungeziefer und Schadnagern finden Sie zu jedem Schädlingsproblem das passende Produkt.
Mit unserer Marke Protect Home bieten wir Ihnen vielfältige Lösungen gegen kriechende und fliegende Insekten sowie Ratten und Mäuse. Neben wirkstoffhaltigen Produkten, die in der Regel als Biozidprodukt eingestuft sind, umfasst unser Sortiment auch Lösungen, um Schädlinge abzuwehren. Zudem bieten wir wirkstofffreie Produkte zur Befallsermittlung, die helfen, einen Befall frühzeitig zu erkennen und angemessene Maßnahmen abzuleiten.
Gesetzliche Regelungen für die Abgabe von Biozidprodukten – Beratungspflicht für Insektizide
Seit 1. Januar 2025 gilt ein Selbstbedienungsverbot für Produkte mit wirkstoffhaltigen Lösungen gegen Ameisen, Wespen und weitere kriechende oder fliegende Ungeziefer. Zudem gilt die Vorgabe, vor dem Kauf ein Abgabegespräch durch geschultes Personal zu erhalten. Die angebotenen Produkte oder deren geprüfte und bestätigte Wirksamkeit selbst ändert sich nicht.
Seit 1. Januar 2026: Verbot von Köderprodukten gegen Schadnager bei Privatpersonen
Verschärft wurden die gesetzlichen Regelungen zudem noch einmal mit Blick auf Köderprodukte gegen Mäuse und Ratten: Seit 1. Januar 2026 dürfen Privatpersonen in Deutschland keine Ratten- und Mäusegifte – sogenannte Rodentizide – mehr kaufen oder selbst anwenden. Alternativ stehen in Gartencentern, Baumärkten und im Landhandel verschiedene Fallen zur effektiven Eindämmung von Schadnagern zur Verfügung. Die Auslegung von Köderprodukten gegen Ratten und Mäuse darf hingegen nur noch von geschulten, berufsmäßigen Verwendern vorgenommen werden.
Was gilt, wenn Sie ein Insektizid zur Schädlingsbekämpfung benötigen?
Wenn Sie Produkte wie z. B. Ameisenstreumittel bisher im Drogeriemarkt oder Lebensmitteleinzelhandel gekauft haben, finden Sie dort ein Sortiment Alternativlösungen, beispielsweise Fallen und Produkte zur Schädlingsabwehr. Auch im Online-Handel sind wirkstoffhaltige Produkte zur Schädlingsbekämpfung nur eingeschränkt oder im Falle von Schadnagern nicht mehr erhältlich.
Die bekannten und bewährten hocheffektiven Spezialprodukte gegen Ungeziefer, die durch das Gesetz von Abgaberegelungen betroffen sind, finden Sie aber weiterhin in Gartencentern, Baumärkten und im Landhandel.
Kompetente Beratung vor dem Kauf von Biozidprodukten
An der Beratungstheke, wo in der Regel auch Pflanzenschutzmittel verkauft werden, erhalten Sie zunächst die jetzt vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beratung zur Bekämpfung von Ungeziefer, bevor Ihnen das benötigte Produkt ausgehändigt wird.
In dem Gespräch bekommen Sie Informationen über mögliche präventive Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung, über die sachgerechte Anwendung der Biozidprodukte und Vorsichtsmaßnahmen sowie über die ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung.
Qualifiziertes Personal in Baumärkten und Gartencentern
Baumärkte, Gartencenter und der Landhandel, die die Produkte weiterhin verkaufen, haben speziell geschultes Fachpersonal und damit qualifizierte Mitarbeitende, um Sie kompetent zu beraten.

Freiverkäufliche Produkte im Überblick:
Beratungspflichtige Produkte im Überblick:



































