
Information zu Produkten für die Schädlingsbekämpfung im Haus oder häuslichen Umfeld
Sie haben einen Schädlingsbefall festgestellt und suchen nach wirksamen Lösungen, den Befall selbstständig zu bekämpfen? In unserem breiten Produktsortiment zur effektiven Bekämpfung und nachhaltigen Kontrolle von Ungeziefer und Schadnagern finden Sie zu jedem Schädlingsproblem das passende Produkt.
Mit unseren Marken Protect Home und Brumolin bieten wir Ihnen vielfältige Lösungen gegen kriechende und fliegende Insekten sowie Ratten und Mäuse. Neben wirkstoffhaltigen Produkten, die in der Regel als Biozidprodukt eingestuft sind, umfasst unser Sortiment auch Lösungen, um Schädlinge abzuwehren. Zudem bieten wir wirkstofffreie Produkte zur Befallsermittlung, die helfen, einen Befall frühzeitig zu erkennen und angemessene Maßnahmen abzuleiten.
ACHTUNG: Neue gesetzliche Regelungen für die Abgabe von Biozidprodukten
Am 1. Januar 2025 sind neue Verordnungen in Kraft getreten, welche die Abgabe von Biozidprodukten neu regeln.
Das Gesetz sieht ein Selbstbedienungsverbot für bestimmte Biozidprodukte vor, zudem ist vor dem Kauf ein Abgabegespräch durch geschultes Personal vorgeschrieben. Die angebotenen Produkte oder deren geprüfte und bestätigte Wirksamkeit selbst ändert sich nicht.
Was ist neu, wenn Sie ein Produkt zur Schädlingsbekämpfung benötigen?
Wenn Sie Produkte wie z. B. Ameisenstreumittel oder Ungezieferköderdosen bisher im Drogeriemarkt oder Lebensmitteleinzelhandel gekauft haben, werden Sie dort statt des bisherigen Angebots ein Sortiment Alternativlösungen, bspw. Fallen und Produkten zur Schädlingsabwehr finden. Auch im Online-Handel werden wirkstoffhaltige Produkte zur Schädlingsbekämpfung nur noch eingeschränkt erhältlich sein.
Die bekannten und bewährten hocheffektiven Spezialprodukte, die durch das neue Gesetz von Abgaberegelungen betroffen sind, finden Sie aber weiterhin in Gartencentern, Baumärkten und im Landhandel.
Kompetente Beratung vor dem Kauf von Biozidprodukten
An der Beratungstheke, wo in der Regel auch Pflanzenschutzmittel verkauft werden, erhalten Sie zunächst die jetzt vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beratung, bevor Ihnen das benötigte Produkt ausgehändigt wird.
In dem Gespräch bekommen Sie Informationen über mögliche präventive Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung, über die sachgerechte Anwendung der Biozidprodukte und Vorsichtsmaßnahmen sowie über die ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung.
Qualifiziertes Personal in Baumärkten und Gartencentern
Baumärkte, Gartencenter und der Landhandel, die die Produkte weiterhin verkaufen, haben speziell geschultes Fachpersonal und damit qualifizierte Mitarbeitende, um Sie kompetent zu beraten.
Beratungspflicht ab 2025: Rodentizide und Insektizide im Fokus
Die Produkte, die ab Januar 2025 der Beratungspflicht unterliegen, sind Rodentizide, also Fraßköder zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren, sowie Produkte wirkstoffhaltige Lösungen gegen Ameisen, Wespen und weitere kriechende oder fliegende Ungeziefer.


